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EU: einheitlicher Datenschutz im Internet

EU verständigt sich auf einheitliche Datenschutzregeln für Internet-Nutzer
Neue EU-Verordnung soll Verbraucher schützen

Die Europäische Union hat sich nach rund vier Jahren Verhandlungen auf einheitliche Datenschutzregeln für Internet-Nutzer verständigt, vermeldete reuters.com. Wie es weiter heißt, einigten sich Vertreter von EU-Staaten, Europaparlament und EU-Kommission am Dienstagabend auf einen Kompromiss, der im Falle von Verstößen empfindliche Strafen gegen Internetkonzerne vorsieht.

Internet-Nutzer sollen Recht auf Vergessen erhalten, Kinderschutz verbessert werden

Bundesregierung und EU-Firmen begrüßten die Einigung, die noch vom gesamten Plenum des EU-Parlaments und den Mitgliedsstaaten abgesegnet werden muss. Die neue EU-Verordnung soll voraussichtlich 2018 in Kraft treten. Sie ersetzt Regeln von 1995. Dem Kompromiss zufolge sollen Verbraucher mit dem sogenannten Recht auf Vergessen die Möglichkeit erhalten, Informationen über sich wieder löschen zu lassen. Für Internetkonzerne gibt es striktere Regeln, wie sie Nutzerdaten weiterverwenden können. Dafür benötigen sie eine explizite Einwilligung.

Über die Einhaltung der Vorschriften soll ein Datenschutzbeauftragter wachen, wenn ein Unternehmen große Mengen von Informationen verwaltet. Die Firmen müssen zudem den nationalen Behörden innerhalb von 72 Stunden Hacker-Angriffe melden. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich bei Facebook oder Twitter nur mit Zustimmung ihrer Eltern anmelden, einzelne Mitgliedstaaten können das Mindestalter aber auf 13 heruntersetzen.

Wenn die Anbieter die neuen Regeln nicht einhalten, drohen ihnen Strafen in Höhe von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes. Für die großen US-Konzerne würde sich das schnell auf Milliardenbeträge summieren.

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